Vier Frauen in unterschiedlichen Lebensabschnitten

Covid-19-Schutzimpfung in der Schwangerschaft, Stillzeit und bei Frauen mit Kinderwunsch

Laut Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe können Schwangere und stillende Frauen prinzipiell gegen SARS-CoV-2/COVID-19 geimpft werden. Die Impfung von Frauen mit Kinderwunsch wird sogar empfohlen.
Allerdings wird derzeit eine generelle Impfung aller Schwangeren von der STIKO (Ständige Impfkommission) nicht empfohlen. Um Schwangere indirekt zu schützen, werden enge Kontaktpersonen von Schwangeren, insbesondere deren PartnerInnen, sowie Hebammen und Ärzte priorisiert geimpft.

Wann wird eine COVID-19 Impfung in der Schwangerschaft empfohlen?

Derzeit sind zwei mRNA-COVID-19-Impfstoffe (Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19 Vaccine Moderna® von Moderna) sowie der Vektor COVID-19-Impfstoff AZD1222 der Firma AstraZeneca in Europa zugelassen. Belastbare Daten zur Anwendung von mRNAImpfstoffen in der Schwangerschaft liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Für beide Impfstoffe gilt, dass die Entscheidung über die Anwendung des Impfstoffs bei Schwangeren in enger Absprache mit einem Arzt, nach Abwägung der individuellen Vorteile und Risiken getroffen werden soll.

Eine generelle Impfung aller Schwangeren wird zwar derzeit mehrheitlich von den Fachgesellschaften noch nicht befürwortet. Schwangere sollen jedoch nicht grundsätzlich von Impfprogrammen ausgeschlossen werden.

Soll ich mich in der Schwangerschaft impfen lassen, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Insbesondere Schwangeren mit Vorerkrankungen, einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 oder hohem Expositionsrisiko gegenüber einer SARS-CoV-2-Infektion kann die Impfung nach Nutzen-Risiko-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung angeboten werden. Im persönlichen Beratungsgespräch soll sowohl auf die individuellen und schwangerschaftsspezifischen Risiken einer SARS-CoV-2-Infektion, als auch auf das Fehlen von Langzeitstudien und die individuellen Risiken und Nutzen einer COVID-19-Impfung eingegangen werden.

Kann ich mich impfen lassen, wenn ich mein Baby stille?

Nach bisherigem Kenntnisstand ist mit der Verabreichung von Nicht-Lebendimpfstoffen während der Stillzeit kein erhöhtes Risiko für die Stillende oder den Säugling verbunden. Zur Anwendung von mRNA-Impfstoffen in der Stillzeit, wie z. B. den Einfluss auf den gestillten Säugling oder die Muttermilchproduktion, liegen jedoch derzeit keine Daten vor.

Eine grundsätzliche Routineimpfung aller Stillenden wird derzeit auch auf Basis der aktuell limitierten Impfstoffressourcen mehrheitlich von den Fachgesellschaften noch nicht empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hält es jedoch für unwahrscheinlich, dass eine Impfung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den Säugling darstellt. Auch die Society for Maternal Fetal Medicine (SMFM) sieht keinen Grund zu der Annahme, dass der Impfstoff ein Sicherheitsrisiko in der Stillperiode für Mutter und/oder Säugling darstellt. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen jedoch keine aussagekräftigen Studien zum Übertritt von Impf- Bestandteilen in die Muttermilch vor.

Die durch Impfung gebildete Antikörper stellen in der Muttermilch einen potenziellen Infektionsschutz des Säuglings dar. Auch mütterliche Antikörper nach SARS-CoV-2-Infektion korrelieren positiv mit den Antikörperspiegeln ihrer Neugeborenen. Auch wenn gesicherte Daten ausstehen, kann die durch Muttermilch übertragene schützende Immunität eine passive Präventionsstrategie zum Schutz des Säuglings darstellen.

Kann ich mich impfen lassen, wenn ich schwanger werden möchte?

Für Frauen mit Kinderwunsch ist es wichtig, dass es bisher keine Hinweise darauf gibt, dass mRNA-Impfstoffe die Fertilität beeinträchtigen.
Eine Immunisierung vor Schwangerschaftseintritt kann die Infektionsgefahr während der Schwangerschaft und die damit verbundenen Risiken minimieren. Eine Schwangerschaftsverhütung nach Impfung ist nicht erforderlich.

Kann ich mich während einer Kinderwunschbehandlung impfen lassen?

Bei laufender Kinderwunschbehandlung sollte eine noch fehlende Immunisierung oder die Ablehnung der Impfung durch die Patientin nicht dazu fuhren, dass Paaren eine Therapie vorenthalten wird. Insbesondere bei Vorerkrankungen mit höherem Risiko für Komplikationen der Schwangerschaft oder einer COVID-19-Erkrankung, und auch bei höherem Expositionsrisiko sollte jedoch unter Berücksichtigung der individuellen Zeitfenster die Beratung über eine Impfung vor geplanter Therapie erfolgen.
Ein Behandlungsbeginn assistierter Reproduktionstherapien sollte um einige Tage nach Abschluss der Impfung (d. h. nach der zweiten Dosis) verschoben werden, um die Immunreaktion abzuwarten. Frauen, die nach der ersten Dosis des Impfstoffs schwanger werden, sollten eine zweite Dosis erhalten.

Was ist, wenn ich bei der COVID-19 Impfung nicht wusste, dass ich schwanger bin?

Eine „akzidentielle Impfung“ (d.h. zufällige) bei noch unbekannter Schwangerschaft stellt keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Eine routinemäßige Schwangerschaftstestung vor Impfung ist nicht erforderlich.

Quelle: DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie Geburtshilfe)

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